Einen aktuellen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Entwurf eines Postrechtsmodernisierungs-gesetzes sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) eher kritisch. Seit der ersten Debatte im Bundestag im Februar 2024 folgten bereits zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrates, die vor allem die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche betrafen, wie etwa ein sogenanntes Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Zustellung auf der sogenannten letzten Meile sowie eine Auslieferung von Paketen mit einem Gewicht von über 20 kg ausnahmslos immer in der Zwei-Personen-Zustellung.

„Die gute Nachricht ist, dass ein generelles Subunternehmerverbot in der Paketbranche vom Tisch ist“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Problematisch seien aber vor allem die verschärften Prüf- und Kontrollpflichten der Auftraggeber gegenüber Subunternehmen unter anderem bezüglich der Arbeitszeit, die der Gesetzgeber nun stattdessen einführen will. „Auch die nochmals strengeren Sanktionierungen wirken etwas überzogen“, betont Haarke. Nachvollziehbar sei, dass die Einzelheiten des Überprüfungsverfahrens in einer Rechtsverordnung festgelegt werden sollen, die zunächst noch ressortübergreifend in den federführenden Ministerien noch abgestimmt werden müsse. Erst danach soll der neue Prüf- und Kontrollkatalog überhaupt greifen.

Ähnliches gilt für die geplanten zusätzlichen Kennzeichnungspflichten und den Umgang mit Paketen mit mehr als 20 Kilogramm Einzelgewicht. „Es ist sinnvoll, dass die neue Kennzeichnungs- und Etikettierungspflicht grundsätzlich bei den Paketdienstleistern verbleibt. Das sind die Unternehmen, deren Beschäftigte die Waren zustellen“, so Haarke weiter. Auch eine zwingende Zustellung schwerer Pakete, wie jüngst vom Bundesrat empfohlen, durch zwei Personen konnte verhindert werden. Die Zustellung durch eine Person soll weiterhin möglich sein, wenn der Person ein sogenanntes geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wird. Die Bundesregierung soll dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2024 eine weitere Rechtsverordnung dazu zuzuleiten, in der die Kriterien für die Geeignetheit des Hilfsmittels näher bestimmt sind. Sechs Monate danach sollen die neuen Vorschriften erstmals greifen.

Über den Entwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes soll der Bundestag morgen in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Bundesrat soll am 5. Juli abstimmen.

Quelle: HDE