Im Vorfeld der heute stattfindenden öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zum Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) eine rasche Umsetzung des geplanten Ausgleichs der kalten Progression, der Steuerklassenreform und verbesserter Abschreibungsbedingungen. Der HDE nimmt als geladener Sachverständiger an der Anhörung teil.
„Die kalte Progression schmälert die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Investitionsfähigkeit vieler Unternehmen. Der vorgesehene Ausgleich ist daher zwingend notwendig“, so Ralph Brügelmann, HDE-Abteilungsleiter Steuern und Finanzen. Der Ausgleich der kalten Progression sei richtigerweise ein zentraler Bestandteil beider Gesetze. Jetzt müsse die geplante mehrfache Anpassung des Einkommensteuertarifs umgesetzt werden. „Durch diesen Ausgleich bleiben die Netto-Realeinkommen konstant. Das vermeidet Beeinträchtigungen sowohl der Konsum- als auch der Investitionsnachfrage und kann so zu einer konjunkturellen Belebung beitragen“, so Brügelmann weiter. Das ohnehin geringe Wachstum von privater Konsumnachfrage und Investitionstätigkeit dürfe nicht zusätzlich durch versteckte Einkommensteuererhöhungen gefährdet werden.
Der HDE unterstützt zudem die geplante Reform der Steuerklassen. Werden die Steuerklassen III und V durch Steuerklasse IV mit Faktorverfahren ersetzt, schafft das bessere Arbeitsanreize für Zweitverdienende. „Das aktuelle Lohnsteuersystem erweckt den Eindruck, Arbeit lohne sich für den geringer verdienenden Partner nicht. Gerade mit Blick auf den branchenübergreifenden Mangel an Fach- und Arbeitskräften ist dieses Signal fatal. Die Steuerklassenreform kann hier wichtige Anreize setzen“, so Brügelmann. Das Ehegattensplitting werde auch in Zukunft dafür sorgen, dass jede Ehe beziehungsweise Partnerschaft mit gleich hohem Gesamteinkommen auch genau gleich hoch besteuert werde.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts sollen außerdem die Abschreibungsbedingungen für Investitionen verbessert werden, unter anderem für Investitionen in Elektrofahrzeuge. „Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge ist ein starkes Signal, das die Modernisierung der Lieferflotten im Handel fördert“, betont Brügelmann. Diese Maßnahme sollte sich positiv auf Investitionen in elektrisch betriebene Fahrzeuge auswirken und solle unbedingt umgesetzt werden. (Quelle: HDE)