Im Bereich Datenschutz hat es ein wichtiges Urteil  (EuGH, 29.07.2019 – C-40/17 “Fashion ID”, Pressemitteilung) für die Betriebe, die eine Homepage betreiben, gegeben.

Worum geht es: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2019 entschieden, dass der Einsatz der “Like-Button”-Schaltfläche von Facebook einer Einwilligung bedarf. Dieses Urteil müssen alle Betriebe, die eine Homepage betreiben, beachten. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Facebook-Fanpage betrieben oder die “Like-Button”-Schaltfläche genutzt wird, da das Urteil auch auf andere Applikationen anwendbar ist.

Der EuGH hat sich zu 4 wichtigen Fragen geäußert:

  1. 1. Für Cookies, die zu Tracking-/Werbezwecken eingesetzt werden, ist eine Einwilligung der Webseiten-Besucher notwendig. Ein Cookie-Hinweis-Banner reich nicht (mehr) aus.
  2. 2. Verstöße sind abmahnbar! Wettbewerbsverbände können Webseiten, die den Like-Button ohne Einwilligungsmöglichkeit eingebunden haben, kostenpflichtig abmahnen. (geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW)
  3. 3. Webseitenbetreiber sind neben Facebook immer mit verantwortlich für Datenschutzverstöße. Deswegen sind Webseiten-Betreiber auch für einen eingebundenen “Like-Button” neben Facebook mitverantwortlich.
  4. 4. Die ungefragte Übertragung von Nutzerdaten durch den „Like-Button“ verstößt gegen Datenschutzrecht = der Einsatz der Schaltfläche bedarf einer Einwilligung und vollständiger Datenschutzinformationen.

 

Falls Sie betroffen sind, oder sich einfach zum Thema und dem neuen Urteil informieren möchten: Unsere Kollegen der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land bieten einen Workshop an: Dienstag, 10. September 2019 von 9 Uhr bis 12 Uhr im Hause der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, Altenberger-Dom-Str. 200 in Bergisch Gladbach an. Kosten entstehen für Sie keine.

Anmeldung und Information über Herrn Markus Naujoks: naujoks@service-handwerk.de